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Schnupperticket

ÖBB Zug

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Nutzungsbedingungen ÖV-Schnupperticket

Schnupperticket für Bus und Bahn – das neue Bürgerservice der Marktgemeinde Straning-Grafenberg

Das ÖV-Schnupperticket ist eine Verkehrsverbund-Jahresstreckenkarte, die von den Gemeindebürgern am Gemeindeamt tageweise entliehen werden kann. 

Ausleihbedingungen

1. Die Fahrkartengeltung

Mit dem „Schnupperticket der MetropolRegion Wien + NÖ + BGLD“ können die in Straning-Grafenberg gemeldeten Bürgerinnen und Bürger auf allen VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) nutzen.

Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familien-ermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen.

Für jeden Tag stehen zwei übertragbare Jahreskarten zur Verfügung.

2. Wer ist ausleihberechtigt?

Die Fahrkarten können von allen in Straning-Grafenberg gemeldeten Personen für bis zu zwei aufeinander folgende Tage zu den Bedingungen ausgeliehen werden. 

3. Der Ausleihvorgang

Die Fahrkarten können am Gemeindeamt, telefonisch unter Tel.: 02984/7273 oder im Internet unter Schnupperticket-Reservierung  Angabe des vollständigen Namens, der Telefonnummer und der Adresse sowie der Anzahl der benötigten Tickets (max. 2 Stk.), reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („first come, first serve“-Prinzip).

Die Fahrkarten werden am Gemeindeamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht.

3.1 Abholung

Die Abholung der Streckenkarten hat zwischen 08:00 Uhr und 10:00 Uhr des Nutzungstages zu erfolgen. Ab 10:00 Uhr werden die Karten bei Nicht-Abholung wieder frei gegeben.

3.2 Rückgabe

Die Rückgabe der Karten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt (durch Einwurf in den Briefkasten der Marktgemeinde Straning-Grafenberg) bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 07:15 Uhr zu erfolgen.

Öffnungszeiten Gemeindeamt Straning:

Montag bis Freitag:   jeweils 8.00 bis 12.00 Uhr

Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch mittels Einwurf der Fahrkarten in einem mit Namen versehenen Kuvert in den Briefkasten beim Gemeindeamt Straning (oberer Briefkasten links neben dem Tor) erfolgen.

Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen (Kosten bei Verlust!) mit der Unterschrift bestätigt. 

4. Was ist wenn?

Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwerts verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt € 100,00/Karte.

Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für die nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), wird den säumigen Fahrkarten-NutzerInnen die Kosten der Streckenkarte verrechnet, damit der/die Nachnutzer die vorreservierte Fahrt kostenfrei konsumieren kann/können.

Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe per Internetstornierung bzw. telefonischer Verständigung ersucht (Tel. 02984/7273).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.

5. Haftung 

Die Marktgemeinde Straning-Grafenberg behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis 3 Tage vor den Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.

6. Allgemein

Für etwaige Fragen, Unklarheiten bzw. Problemstellungen bei der Benutzung der Streckenkarten steht das Gemeindeamt Straning-Grafenberg, Tel. 02984/7273 während der angegebenen Amtszeiten zur Verfügung.