Gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP 2012) sind die Gemeinden verpflichtet, den Voranschlag und den Rechnungsabschluss samt Beilagen im Internet zu veröffentlichen. Rechtsgrundlage für den Rechnungsabschluss: § 84 NÖ Gemeindeordnung
Voranschlag 2026
Rechnungsabschluss 2025
Nachtragsvoranschlag 2025
Voranschlag 2025
Rechnungsabschluss 2024
Nachtragsvoranschlag 2024
Voranschlag 2024
Voranschläge und Rechnungsabschlüsse in bearbeitbarer Version finden Sie hier!
Die Plattform Offener Haushalt verfügt über ein einzigartiges Werkzeug, das eine übersichtliche und interaktive Darstellung der Gemeindefinanzen ermöglicht.