Wappen der Marktgemeinde Straning-Grafenberg

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Wasserzählerablesung

Bitte geben Sie den Wasserzählestand mit Stichtag 01. Oktober
bis spätestens 15. Oktober hier ein.

Die Abrechnung der Wasserbezugsgebühr erfolgt laut gültiger Verordnung des Gemeinderates einmal jährlich für den Zeitraum 1.10. bis 30.09. jeden Jahres. Eine Abrechnung außerhalb dieses Zeitraums (z.B. bei Verkauf einer Liegenschaft) ist daher nicht möglich!

Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.

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