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Bitte geben Sie den Wasserzählestand mit Stichtag 01. Oktoberbis spätestens 15. Oktober hier ein.
Die Abrechnung der Wasserbezugsgebühr erfolgt laut gültiger Verordnung des Gemeinderates einmal jährlich für den Zeitraum 1.10. bis 30.09. jeden Jahres. Eine Abrechnung außerhalb dieses Zeitraums (z.B. bei Verkauf einer Liegenschaft) ist daher nicht möglich!
Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.
Für evtl. Rückfragen
Dür Rückfragen oder falls wir Ihnen Antworten sollen!
Bitte genaue Adresse des Wasserzähler-Standortes angeben!
Notwendig, um Falschmeldungen vorzubeugen und auch für den Fall, dass an der Adresse mehrere Wasserzähler eingebaut sind